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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases vom 24. Mai 2022

Link zum Rechtstext

LNGG

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für die Zulassung von:

> stationären schwimmenden Anlagen zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung verflüssigten Erdgases,

> stationären landgebundenen Anlagen zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung verflüssigten Erdgases,

> Leitungen, die der Anbindung von Anlagen nach Nummer 1 oder Nummer 2 an die Gasversorgungsnetze dienen (LNG-Anbindungsleitungen),

> Gewässerausbauten und Gewässerbenutzungen, die für Errichtung und Betrieb der Anlagen nach Nummer 1 oder Nummer 2 erforderlich sind.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 12. Oktober 2022
Review vom 01. Juni 2022
Review vom 12. Mai 2022 

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