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Bezeichnung

Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 5. Dezember 2019

Rechtsebene

Stuttgart

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Stuttgart die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als öffentliche Einrichtung betreibt; sie stellt die hierzu erforderlichen öffentlichen Abwasseranlagen bereit.

Die Abwassersatzung regelt insbesondere die Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung sowie den Kanalbeitrag.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abwasserbeseitigungssatzung

URL-Adresse

Stuttgarter Stadtrecht 7/17
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