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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bautechnische Prüfungsverordnung vom 12. Februar 2010

Link zum RechtstextBauPrüfV Bln

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Anerkennung, Tätigkeit und Vergütung der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen, ferner die Rechtsverhältnisse, die Aufgaben, Befugnisse und Vergütung der Prüfämter, der Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure und die Typenprüfung.

Prüfingenieure werden anerkannt in den Fachbereichen

  • Standsicherheit (einschließlich Standsicherheit Fliegender Bauten gemäß § 75 BauO) und
  • Brandschutz.

Prüfsachverständige werden anerkannt in den Fachbereichen

  • technische Anlagen und Einrichtungen und
  • Erd- und Grundbau.
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