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Link zum Rechtstext

Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen vom 29. Januar 2008

Kerninhalte

Das amtliche Vermessungswesen umfasst

  • die Landesvermessung, 
  • das Liegenschaftskataster einschließlich Katastervermessungen und Abmarkungen sowie 
  • den Nachweis der Grenzen des Freistaates Sachsen.

Bei der Wahrnehmung der Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens sind die Anforderungen der öffentlichen und privaten Nutzer, nationale und europäische Belange sowie der Stand von Wissenschaft und Technik in angemessener Weise zu berücksichtigen.

 

 

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