Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bocholt vom 18. Dezember 2002 |
Rechtsebene | Bocholt |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass die Stadt Bocholt die Aufgaben der Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung, die eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit bildet, betreibt. Zur Erfüllung von Aufgaben kann sich die Stadt ganz oder teilweise Dritter bedienen. Sie regelt unter anderem den Umfang der Entsorgungspflicht, das Anschluss- und Benutzungsrecht, den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Abfallberatung. |
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Bezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
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