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Link zum Rechtstext | Denkmalschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin vom 24. April 1995 |
Kerninhalte | Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, Denkmale nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen, zu erhalten, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und den Denkmalgedanken und das Wissen über Denkmale zu verbreiten.
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