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Link zum Rechtstext

Denkmalschutzgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin vom 24. April 1995

Kerninhalte

Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, Denkmale nach Maßgabe dieses Gesetzes zu schützen, zu erhalten, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und den Denkmalgedanken und das Wissen über Denkmale zu verbreiten.


Die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind in die städtebauliche Entwicklung, Landespflege und Landesplanung einzubeziehen und bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen.

 

 

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