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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen vom 12. Juni 2024

Link zum Rechtstext

Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Betreiber von
=> Windenergieanlagen ab einer installierten Leistung von einem Megawatt oder
=> Freiflächenanlagen ab einer installierten Gesamtleistung von einem Megawatt
sind zu jährlichen Zahlungen an die anspruchsberechtigten Gemeinden während des Anlagenbetriebes verpflichtet, sofern die Errichtung der jeweiligen Anlage nach dem 31. Dezember 2024 genehmigt wurde.

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