Link zum Rechtstext | BSR-Abfall-Ausschlussverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung legt fest, dass das Einsammeln und Befördern von in Gewerbebetrieben (keine öffentlichen Einrichtungen) anfallenden Abfällen unter bestimmten Voraussetzungen von der Entsorgungspflicht durch das Land Berlin als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ausgeschlossen ist. |