Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27. Dezember 1993 |
Link zum Rechtstext | AEG |
Kerninhalte | Dieses Gesetz dient der Gewährleistung eines sicheren Betriebs der Eisenbahn und eines attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene sowie der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs auf der Schiene bei dem Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen und dem Betrieb von Eisenbahninfrastrukturen. |