AWS Landkreis Enzkreis
Kurzbezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung Landkreis Enzkreis (einschließlich Gebühren) |
Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 11. November 1996 in der Fassung der am 11.12.2023 beschlossenen vierzehnten Änderungssatzung |
Rechtsebene | Landkreis Enzkreis |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Enzkreis, dem die Städte Mühlacker und Heimsheim sowie die Gemeinden Illingen und Mönsheim angehören, die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Benutzungsgebühren. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 06. Juni 2024 Review vom 02. Dezember 2022 |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Landkreis Enzkreis |
URL-Adresse | https://www.entsorgung-regional.de/gebuehren/abfallwirtschaftssatzung.html?file=files/abfallwirtschaft-enzkreis/gebuehren/Abfallwirtschaftssatzung/Abfallwirtschaftssatzung-Enzkreis-2024.pdf&cid=591 |