AWS Landkreis Enzkreis

 



Kurzbezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung Landkreis Enzkreis (einschließlich Gebühren)

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 11. November 1996 in der Fassung der am 11.12.2023 beschlossenen vierzehnten Änderungssatzung

Rechtsebene

Landkreis Enzkreis

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Enzkreis, dem die Städte Mühlacker und Heimsheim sowie die Gemeinden Illingen und Mönsheim angehören, die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und Beseitigung von Abfällen.

Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Benutzungsgebühren.

Links zur RechtsänderungReview vom 06. Juni 2024
Review vom 02. Dezember 2022

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Landkreis Enzkreis

URL-Adresse

https://www.entsorgung-regional.de/gebuehren/abfallwirtschaftssatzung.html?file=files/abfallwirtschaft-enzkreis/gebuehren/Abfallwirtschaftssatzung/Abfallwirtschaftssatzung-Enzkreis-2024.pdf&cid=591