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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Rohrleitungsbauarbeiten (Ausgabe Januar 2015)

Link zum RechtstextDGUV Regel 201-052

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von überwiegend erdverlegten Rohrleitungen für Flüssigkeiten, Gase und andere Stoffe; ausgenommen davon sind Rohrleitungen für Sauerstoff, Acetylen und Luft sowie das Arbeiten an Gasleitungen.

Sie findet keine Anwendung auf Rohrvortriebe (Durchpressungen, Durchbohrungen), Spülbohrungen und Bodenverdrängungsgeräte.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. August 2021



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