Kurzbezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung Landkreis Göppingen |
Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 8. Dezember 2017 |
Rechtsebene | Göppingen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Göppingen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungszwang sowie Formen des Einsammelns und Beförderns. Sie berechtigt den Landkreis, zur Deckung seines Aufwands für die Entsorgung von Abfällen Benutzungsgebühren zu erheben. |
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Bezeichnung | Landkreis Göppingen |
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