Die Verordnung heißt ab 1. Januar 2017 „Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Windenergieauf-See-Gesetzes“ mit der Kurzbezeichnung „Erneuerbare-Energien-Verordnung – EEV“.
Link zum Rechtstext | Erneuerbare-Energien-Verordnung (vormals Ausgleichsmechanismusverordnung) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Review 21.02.2015 | Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Vermarktung des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergüteten Stroms und die Berechnung der EEG-Umlage seitens der Übertragungsnetzbetreiber. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. August 2022 |