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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - TRLV Vibrationen - Teil 3 Vibrationsschutzmaßnahmen

Kerninhalte

(1) Die TRLV Vibrationen, Teil 3 beschreibt das Vorgehen bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, wie es in der LärmVibrationsArbSchV gefordert ist. Die Dokumentation der Schutzmaßnahmen ist Teil der Gefährdungsbeurteilung (siehe auch TRLV Vibrationen, Teil 1). Ganzkörper-Vibrationen und Hand-Arm-Vibrationen sind getrennt zu betrachten.

(2) Unabhängig von den in dieser TRLV beschriebenen Vorgehensweisen sind von dem Arbeitgeber die Beschäftigten oder ihre Interessenvertretung, sofern diese vorhanden ist, aufgrund der einschlägigen Vorschriften zu beteiligen.

URL-Adresse

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRLV/TRLV-Vibration-Teil-3.html

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/t_regeln/trlv/003_ges.htm


 

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