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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen vom 13. Juli 1990 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt den Bau und Betrieb von Garagen. Sie legt unter anderem - die Mindestbreite und den Mindestkurvenradius von Zu und Abfahrten,
- die maximale Steigung und die Mindestbreite von Rampen,
- die Mindestlänge und breite von Stellplätzen,
- die Mindestbreite von Fahrgassen,
- die lichte Mindesthöhe,
- die Brandschutzeigenschaften von Wänden, Decken, Dächern und Stützen
fest. |