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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hessisches Waldgesetz vom 27. Juni 2013

Kerninhalte

Ziel des Gesetzes ist es,
1. den Wald als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen, als Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen sowie wegen seiner Wirkungen für den Klimaschutz zu schützen, zu erhalten, erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft zu mehren und vor schädlichen Einwirkungen zu bewahren,
2. eine nachhaltige und ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes zu gewährleisten,
3. die Forstwirtschaft zu fördern und
4. einen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer herbeizuführen.

URL-Adresse

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/16g6/page/bshesprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=2&numberofresults=46&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-WaldGHEpIVZ&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/natursch/laender/he/wald_ges.htm


 

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