Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften bei nach Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates registrierten Organisationen und bei Unternehmen, deren Umweltmanagementsystem gemäß EN ISO 14001 von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft wurde

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Kerninhalte

Das System der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) enthält Gewährleistungen für eine staatlich überwachte Eigenkontrolle zur Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen, die die Basis für eine Verlagerung von der behördlichen (Fremd-) Überwachung hin zu einer stärkeren Eigenüberwachung bilden und ihren Niederschlag in einem modifizierten Vollzug bei nach Art. 6 der Verordnung registrierten Organisationen finden sollen.
Die zuständige Behörde kann im Rahmen eines Ermessens im Einzelfall die nachfolgenden Erleichterungen auch bei einer Zertifizierung nach EN ISO 14001 einräumen. Land und Wirtschaft analysieren gemeinsam die Erfahrungen mit EMAS und EN ISO 14001. Bei entsprechenden Ergebnissen wird das Land künftig auch generell Erleichterungen bei einer Zertifizierung gewähren.