Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften bei nach Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates registrierten Organisationen und bei Unternehmen, deren Umweltmanagementsystem gemäß EN ISO 14001 von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft wurde |
Link zum Rechtstext | Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften |
Kerninhalte | Das System der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) enthält Gewährleistungen für eine staatlich überwachte Eigenkontrolle zur Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen, die die Basis für eine Verlagerung von der behördlichen (Fremd-) Überwachung hin zu einer stärkeren Eigenüberwachung bilden und ihren Niederschlag in einem modifizierten Vollzug bei nach Art. 6 der Verordnung registrierten Organisationen finden sollen. |