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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

Link zum RechtstextVerordnung (EU) 2020/1998

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt restriktive Maßnahmen zur weltweiten Bekämpfung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen und -verstöße.

Sie sieht das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von und das Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen vor, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße verantwortlich sind, diese unterstützen oder anderweitig daran beteiligt sind, sowie von denjenigen bzw. für diejenigen, die mit den genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Verbindung stehen.

Diese Verordnung gilt für:
a) Völkermord;
b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit;
c) folgende schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße:
-> Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe,
-> Sklaverei,
-> außergerichtliche Hinrichtungen, willkürliche Tötungen und Massenhinrichtungen,
-> Verschwindenlassen von Personen,
-> willkürliche Festnahmen oder Inhaftierungen;
d) andere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, darunter die nachfolgenden, soweit sie weit verbreitet sind, systematisch sind oder in anderer Weise Anlass zu ernster Besorgnis im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nach Artikel 21 EUV geben:
-> Menschenhandel sowie Menschenrechtsverstöße durch Schleuser von Migranten gemäß diesem Artikel,
-> sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt,
-> Verletzung oder Missbrauch der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit,
-> Verletzung oder Missbrauch des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung,
-> Verletzung oder Missbrauch der Religions- bzw. Glaubensfreiheit.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 08. März 2023 I ; II
Review vom 01. März 2023 I ; II
Review vom 06. Dezember 2022 I I ; II
Review vom 13. April 2022
Review vom 03. März 2022 
Review vom 01. Januar 2022 I ; II - Durchführungsverordnung (EU) 2021/2195
Review vom 01. Januar 2022 I ; II - Durchführungsverordnung (EU) 2021/2151
Review vom 01. April 2021 
Review vom 03. März 2021
Review vom 01. Januar 2021

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