TRAS 310
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser vom 28. September 2022 |
Link zum Rechtstext | TRAS 310 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Anlagensicherheit gilt für Betriebsbereiche gemäß § 3 Absatz 5a BImSchG, die in den Anwendungsbereich der StörfallV (12. BImSchV) fallen. Es wird empfohlen, sie auch auf alle übrigen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen, bei denen die Gefahr der Freisetzung von gefährlichen Stoffen, von Bränden oder Explosionen besteht, anzuwenden. Sie richtet sich insbesondere an Sie gilt für Gefahrenquellen, wie |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 13. Januar 2023 Review vom 01. Dezember 2022 Review vom 07. Juni 2022 Review vom 11. Januar 2022 Review vom 14. Oktober 2021 |