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Link zum Rechtstext | Tiernebenprodukte-Zuständigkeitsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Zuständigkeiten nach den Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, die Regierungspräsidien und das Regierungspräsidium Freiburg (für die Erteilung der Genehmigung) als Zuständige nach der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002, dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 25. Januar 2004 und der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung vom 27. Juli 2006. |