Kurzbezeichnung |
Entwässerungs- und Gebührensatzung ZWOS Obere Saale |
Bezeichnung |
Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Obere Saale und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Obere Saale, beide vom 3. Dezember 2015 |
Rechtsebene |
Schleiz |
Art der Norm |
Satzung |
Kerninhalte |
Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass der Zweckverband Wasser/Abwasser Obere Saale, dem sich die Kreisstadt Schleiz angeschlossen hat, zur Abwasserbeseitigung eine öffentliche Einrichtung betreibt, die die leitungsgebundenen Entwässerungsanlagen, die Abwasserbehandlungs- und Fäkalschlammbehandlungsanlagen umfasst. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Einleitverbote. Die Gebührensatzung berechtigt den Zweckverband, Kosten für Grundstücksanschlüsse, soweit sie nicht Teil der öffentlichen Entwässerungsanlage sind, Verwaltungskosten für die Bereitstellung von zusätzlichen Messeinrichtungen und Benutzungsgebühren für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage (Grundgebühren, Einleitgebühren und Beseitigungsgebühren) zu erheben. Sie regelt unter anderem die Berechnung der einzelnen Gebühren und Gebührenzuschläge. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung |
Entwässerungssatzung |
URL-Adresse |
http://www.zwa-oberesaale.de/kundenservice/download/satzungen/EWS,%20gueltig%20ab%2001.01.2016.pdf |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung |
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung |
URL-Adresse |
http://www.zwa-oberesaale.de/kundenservice/download/satzungen/GS-EWS,%20gueltig%20ab%2001.01.2016.pdf |
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Gesetzl. Kurzzeichen |
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