Skip to end of metadata
Go to start of metadata
You are viewing an old version of this page. View the current version.
Compare with Current
View Page History
« Previous
Version 11
Next »
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | DGUV Grundsatz 308-002 |
Kerninhalte | Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz findet Anwendung auf Hebebühnen.
Die Prüfung von Hebebühnen ist unterteilt in - Prüfungen in Verantwortung des Herstellers, für den in Teil 1 ein Verfahren dargestellt ist, wie er seiner Verantwortung gerecht werden und nachweisen kann, dass er die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt hat,
und - Prüfungen in Verantwortung des Betreibers, deren Durchführung in Teil 2 beschrieben ist.
|
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juli 2022 |