Kurzbezeichnung | EWS-GebS Delbrück |
Bezeichnung | Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Delbrück vom 17. Dezember 1999 |
Rechtsebene | Delbrück |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Zur Finanzierung der städtischen Abwasseranlage erhebt die Stadt Delbrück Gebühren, Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträge. Entsprechend stellt die Stadt Delbrück zum Zweck der Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet und zum Zweck der Verwertung oder Beseitigung der bei der städtischen Abwasserbeseitigung anfallenden Klärschlämme die erforderlichen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung (gemeindliche Abwasseranlagen). Hierzu gehören der gesamte Bestand an personellen und sachlichen Mitteln, die für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung erforderlich sind (z. B. das Kanalnetz, Kläranlagen, Regenwasser-Versickerungsanlagen, das für die Abwasserbeseitigung eingesetzte Personal). Die städtischen Abwasseranlagen bilden eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit, die auch bei der Bemessung der Kanalanschlussbeiträge und Abwassergebühren sowie weiteren Gebühren zugrunde gelegt wird. |
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Bezeichnung | Stadt Delbrück |
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