Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Digitale-Dienste-Gesetz - ENTWURF |
Link zum Rechtstext | DDG |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter digitaler Dienste (Diensteanbieter im Sinne des § 1 Abs. 4 DDG ), soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. |
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