Link zum Rechtstext | Infektionsschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen vom 20. Juli 2000 |
Zusatzinfo | |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. August 2023 |
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen vom 20. Juli 2000 |
Ergänzend: IfSGMeldAnpV | Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage vom 18. März 2016 |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 04. Oktober 2021 - Zusatzinfo: Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung |
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Ergänzend: IfSGMeldAnpV | Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage vom 18. März 2016 |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 15. November 2021 |
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Ergänzend: IfSGMeldAnpV | Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage vom 18. März 2016 |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. |
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Ergänzend: IfSGMeldAnpV | Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage vom 18. März 2016 |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. |
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Ergänzend: IfSGMeldAnpV | Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage vom 18. März 2016 |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. |
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Ergänzend: IfSGMeldAnpV | Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage vom 18. März 2016 |
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Ergänzend: IfSGMeldAnpV | Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage vom 18. März 2016 |
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Ergänzend: IfSGMeldAnpV | Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage vom 18. März 2016 |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. |
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Ergänzend: IfSGMeldAnpV | Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage vom 18. März 2016 |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. |
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Ergänzend: IfSGMeldAnpV | Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage vom 18. März 2016 |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 13. Dezember 2021 - Zusatzinfo: Erste Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung |
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Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. |
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Ergänzend: IfSGMeldAnpV | Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage vom 18. März 2016 |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. |
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Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. |
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Ergänzend: IfSGMeldAnpV | Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage vom 18. März 2016 |
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