TRFL Rohrfernleitungsanlagen

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Technische Regel für Rohrfernleitungsanlagen nach § 9 Absatz 5 der Rohrfernleitungsverordnung vom 25. Oktober 2023

Link zum RechtstextTRFL Rohrfernleitungsanlagen

Kerninhalte

Diese technische Regel gilt für die Errichtung, den Betrieb, die Änderung sowie die Prüfung von Rohrfernleitungsanlagen im Sinne der Rohrfernleitungsverordnung.
Die Abschnitte 1 bis 11 gelten für die Planung und den Bau, Abschnitt 12 für den Betrieb und die Überwachung von Rohrfernleitungsanlagen.
Diese Regel ist im Sinne des deterministischen Ansatzes konzipiert, sodass primär Einflüsse, die die Rohrfernleitungsanlage schädigen können, vermieden werden.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 14. März 2024
Review vom 01. November 2020