Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen (aktualisierte Fassung Oktober 2006) |
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Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf Reinigungsarbeiten in medizinischen Einrichtungen, bei denen eine Infektionsgefahr von biologischen Arbeitsstoffen ausgehen kann. |