Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Tätigkeiten an Bildschirmgeräten vom 7. November 2023 |
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Kerninhalte | Die AMR 13.4. richtet sich an Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte, Beschäftigte sowie Betriebsärzte und Betriebsärztinnen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie konkretisiert den Anlass für eine Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten nach Anhang Teil 4 der ArbMedVV, die im Rahmen von festen Arbeitsplätzen, Telearbeitsplätzen sowie mobiler Arbeit ausgeführt werden und weist auf die Möglichkeit einer Wunschvorsorge hin. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | Arzt_SumBeauft_2 |
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