Bezeichnung | Abwassersatzung der Stadt Garbsen vom 29. Juli 2015 |
Rechtsebene | Garbsen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Garbsen zur Beseitigung des in ihrem Entsorgungsgebiet anfallenden Abwassers jeweils eine rechtlich selbständige öffentliche Einrichtung zur Sie regelt sowohl das Anschluss- und Benutzungsrecht als auch die Anschluss- und Benutzungszwang. |
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Bezeichnung | Stadt Garbsen |
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