Rechtsnorm |
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Gesetzl. Kurzzeichen |
SeeSchStrO |
Kurzbezeichnung |
SeeSchStrO |
Bezeichnung |
Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 22. Oktober 1998 |
Kerninhalte |
Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) ist Bestandteil des deutschen Seeverkehrs- bzw. Schifffahrtsrechts. In dieser Verordnung wird Folgendes behandelt: > Allgemeine Bestimmungen (Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Grundregeln) -> Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge (Positionslaternen, Schallsignale, Regelungen für Kleinfahrzeuge) -> Schallsignale der Fahrzeuge (aufgehoben) -> Fahrregeln (Rechtsfahrgebot, Überholen, Begegnen, Fahrgeschwindigkeit, Fahrbeschränkungen und Fahrverbote) -> Ruhender Verkehr (Ankern, Anlegen und Festmachen, Vorbeifahren, Gefahrgut) -> Sonstige Vorschriften (Verhalten bei Schiffsunfällen, Fischerei, Fahrgastschiffe und Fähren) -> Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal -> Aufgaben der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes > Bußgeld und Schlussvorschriften In den Anlagen befinden sich Schifffahrtszeichen (siehe Bildtafel der Seeschifffahrtszeichen in Deutschland) (Anlage I); Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge (Anlage II); Karte zum Geltungsbereich der SeeSchStrO (Anlage III). |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung |
Umwelt-Online |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/gefahr.gut/see/seeschstro_ges.htm |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung |
Buzer |
URL-Adresse |
https://www.buzer.de/gesetz/1989/index.htm |
General
Content
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