Bezeichnung | Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Augsburg vom 28. April 1972 |
Rechtsebene | Augsburg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Augsburg im Anschlussgebiet der Städtischen Straßenreinigung (öffentliche Einrichtung mit Anschluss- und Benutzungszwang) die Aufgaben aus der Verordnung über die Reinlichkeit der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege in der Stadt Augsburg übernimmt. Sie regelt insbesondere Anschlussfläche und Leistungsweise der Städtischen Straßenreinigung. |
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Bezeichnung | Straßenreinigungssatzung Augsburg |
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