Link zum Rechtstext | Abwasserabgabengesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Unternehmen, die Abwasser einleiten, müssen die Schädlichkeit ihres Abwassers basierend auf verschiedenen Schadstoffen und Schadstoffgruppen berechnen und die ermittelten Schadeinheiten der zuständigen Behörde melden. Sie sind verpflichtet, Abwasserabgaben entsprechend den festgelegten Abgabesätzen zu entrichten und sollten ein Betriebstagebuch führen, um die Überwachungswerte zu protokollieren. Bei Fehlen der erforderlichen Festlegungen in einem Bescheid müssen Unternehmen gegenüber der Behörde erklären, welche Überwachungswerte sie einhalten werden. Sollten sie ihren Erklärungspflichten nicht nachkommen, können Schadeinheiten geschätzt werden, wobei Abgabepflichtige und Einleiter als Gesamtschuldner haften. |
Tags | AbwasserAG; Abwabgabengesetz; AbwasserabgabenG; AbwabgabenG |
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