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Kurzbezeichnung

Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung im Landkreis Uckermark

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Uckermark in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2017 und Satzung über die Abfallgebühren des Landkreises Uckermark vom 13. Dezember 2017

Rechtsebene

Schwedt

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass der Landkreis Uckermark, dem die Stadt Schwedt angehört, die Abfallentsorgung in seinem Gebiet als öfffentliche Einrichtung betreibt. Sie legt insbesondere die Abfallarten und den Anschluss- und Benutzungszwang bzw. das Anschluss- und Benutzungsrecht fest. Die Abfallgebührensatzung erlaubt dem Landkreis Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung zu erheben. Sie legt die verschiedenen Gebührensätze fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallgebührensatzung

URL-Adresse

http://www.uckermark.de/index.phtml?La=1&sNavID=1897.60&mNavID=1897.5&object=tx,553.139.1

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallentsorgungssatzung

URL-Adresse

http://www.uckermark.de/index.phtml?La=1&sNavID=1897.60&mNavID=1897.5&object=tx,553.138.1

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Allgemeinverfügung zum Ausschluss von Abfällen

URL-Adresse

http://www.uckermark.de/PDF/Allgemeinverf%C3%BCgung_des_Landkreiss_Uckermark_zum_Ausschluss_von_Abf%C3%A4llen.PDF?ObjSvrID=1897&ObjID=225&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=

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