Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 |
Link zum Rechtstext | |
Hilfestellung/Klarstellung | Legionellenprüfpflicht |
Bewertungsgrundlagen | Bewertungsgrundlagen |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Qualität von Wasser, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist (Trinkwasser), und legt Untersuchungsverfahren und Untersuchungsstellen mit dem Ziel fest, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus seiner Verunreinigung ergeben, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen. Sie gilt unter anderem nicht für natürliches Mineralwasser im Sinne der Mineral- und Tafelwasserverordnung und für Heilwasser im Sinne des Arzneimittelgesetzes. Unter der Rechtsnorm der Trinkwasserverordnung sind auch die folgenden Bewertungsgrundlagen verlinkt: |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 02. Dezember 2022 |
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