Link zum Rechtstext | Zertifizierung von ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | In dieser Verordnung sind die in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 vorgesehenen Mindestanforderungen für die Zertifizierung in Bezug auf bestimmte fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der auf Basis dieser Anforderungen ausgestellten Zertifikate festgelegt. |
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