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Link zum Rechtstext

Augenuntersuchung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens vom 4. Dezember 2013

KerninhalteZiel dieser Arbeitsmedizinischen Regel ist es, zu erläutern und festzulegen, wie der Begriff „angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens“ zu definieren ist.
Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenArzt_SumBeauft_2
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