Link zum Rechtstext | Straßenreinigungsgesetz NRW |
Bezeichnung | Gesetz über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 18. Dezember 1975 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden, die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen zu reinigen und die Winterwartung (Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen sowie Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte) durchzuführen. |