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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 5. Februar 2008

Link zum Rechtstext

Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen
-> gegen Brandgefahren (Brandschutz),
-> gegen andere Gefahren (Allgemeine Hilfe) und
-> gegen Katastrophengefahren (Katastrophenschutz).

Der Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und der Katastrophenschutz sollen die Selbsthilfe der Bevölkerung durch im öffentlichen Interesse gebotene behördliche Maßnahmen ergänzen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. März 2024 - Zusatzinfo: VV KatS-GGZ - Verwaltungsvorschrift über die Gefahrenabwehr bei Unfällen und Schadensereignissen mit gefährlichen Stoffen
Review vom 01. März 2024 - Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

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