Gesetzl. Kurzzeichen |
ElBergV Nds |
Link zum Rechtstext |
Elektro-Bergverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Bergverordnung für elektrische Anlagen vom 23. Oktober 2000 |
Kerninhalte |
Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel in den der Bergaufsicht unterstehenden Betrieben und Einrichtungen.Sie findet keine Anwendung auf-> elektrische Sprengzündanlagen ohne Netzverbindung und die in Energierichtung hinter dem letzten handbetätigten Trennschalter befindlichen Teile (Zündleitungen, Zünderdrähte und Zünder) von Sprengzündanlagen mit Netzverbindung sowie Zündmaschinenprüfgeräte und Zündkreisprüfer,> das tragbare elektrische Geleucht in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen unter Tage,> elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in Besucherbergwerken und Besucherhöhlen,-> elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen von Tagesanlagen. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Umwelt-Online |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/berg/nds/elbg_ges.htm |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie |
URL-Adresse |
http://www.lbeg.niedersachsen.de/download/57497/Bergverordnung_fuer_elektrische_Anlagen_ElBergV_Niedersachsen.pdf |
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