Kurzbezeichnung | Entwässerungs- und Kanalbenutzungsgebührensatzung Mönchengladbach |
Bezeichnung | Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Fassung des Einundfünfzigsten Nachtrags vom 4. Juli 2018 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abwasseranlagen der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Vierundzwanzigsten Nachtrags vom 19. Dezember 2018 |
Rechtsebene | Mönchengladbach |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Stadt Mönchengladbach zur unschädlichen Beseitigung der Abwässer (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ihrem Gebiet eine öffentliche Einrichtung betreibt und sich zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht der NEW AG bedient. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang sowie Einleitungsbedingungen. Die Kanalbenutzungsgebührensatzung berechtigt die Stadt Mönchengladbach, für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren zu erheben. Sie regelt unter anderem Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Entwässerungssatzung |
URL-Adresse | |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Kanalbenutzungsgebührensatzung |
URL-Adresse | https://www.moenchengladbach.de/fileadmin/news_import/Ortsrecht-Satzungen/66-2_2018-12.pdf |
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