Link zum Rechtstext | TSI Telematikanwendungen für den Personenverkehr |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Normhistorie | ABl. EU |
Kerninhalte | Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführte Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) behandelt unter anderem den auf Telematikanwendungen für den Personenverkehr bezogenen Teil des Teilsystems „Instandhaltung" (d. h. Methoden der Nutzung, Verwaltung, Aktualisierung und Pflege von Datenbanken, Software, Datenübertragungsprotokolle usw.). Die TSI ist in drei Phasen anzuwenden:
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