Bezeichnung | Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kerpen vom 20. Dezember 2000 in der Fassung der 21. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2021 |
Rechtsebene | Kerpen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Stadt Kerpen erhebt für die von ihr in der Stadt Kerpen in der jeweils gültigen Fassung durchzuführende Reinigung der öffentlichen Straße Benutzungsgebühren. Den Kostenanteil, der auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Straßenreinigung und der Winterwartung sowie auf die Reinigung der Straßen oder Straßenteile entfällt, für die eine Gebührenpflicht nicht besteht, trägt die Stadt. Bei den Benutzungsgebühren handelt es sich um grundstücksbezogene Benutzungsgebühren, die als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Stadt Kerpen |
URL-Adresse | https://www.stadt-kerpen.de/media/custom/1708_11109_1.PDF?1641282457 |
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