Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen vom 9. Mai 2019 |
Link zum Rechtstext | Pneumokokken-Impfung |
Kerninhalte | Diese Arbeitsmedizinische Regel befasst sich mit der Impfung zum Schutz vor pneumokokkenbedingten Erkrankungen, die durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen (Schweißrauchexposition) begünstigt werden. Sie konkretisiert, wie Arbeitgeber und Ärzte ihre Verpflichtungen zu Impfungen nach der ArbMedVV erfüllen können, wenn es sich nach der Gefährdungsbeurteilung um Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen handelt. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | Arzt_SumBeauft_2; ElektroF_SumGefährdb; F2_SumGefährdb; F3_SumGefährdb; FaSi_SumGefährdb; FM_SumGefährdb; Inst_SumGefährdb; Kita_SumGefährdb |
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