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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz trifft Regelungen zum Schutz des Menschen und, soweit es um den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geht, der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung insbesondere bei - geplanten Expositionssituationen,
- Notfallexpositionssituationen,
- bestehenden Expositionssituationen.
Es trifft keine Regelungen für - die Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung oder Arbeitskräften durch kosmische Strahlung, mit Ausnahme des fliegenden und raumfahrenden Personals,
- die oberirdische Exposition durch Radionuklide, die natürlicherweise in der nicht durch Eingriffe beeinträchtigten Erdrinde vorhanden sind,
- die Exposition durch Radionuklide, die natürlicherweise im menschlichen Körper vorhanden sind, und durch kosmische Strahlung in Bodennähe.
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Links zur Rechtsänderung | Review vom 2. Juni 2020 I ; II Review vom 1. Juni 2020 |