Link zum Rechtstext | Feuerungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesverordnung über Feuerungsanlagen vom 2. September 2022 |
Kerninhalte | Diese Verordnung enthält Regelungen unter anderem zur Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten, zur Aufstellung von Feuerstätten und zu Gasleitungsanlagen, für Aufstellräume für Feuerstätten, für Heizräume und Abgasanlagen, für Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und ortsfeste Verbrennungsmotoren, für die Brennstofflagerung in und außerhalb von Brennstofflagerräumen sowie für Flüssiggas- und Dampfkesselanlagen. Für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke gilt sie nur, soweit diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder Gas-Haushalts-Kochgeräte sind. Sie gilt nicht für Brennstoffzellen und ihre Anlagen zur Abführung der Prozessgase. |
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