Kurzbezeichnung | Entwässerungs- und Entwässerungsgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung des Kommunalunternehmens Wirtschaftsbetrieb Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Hagen vom 19. Juni 2015 und Entwässerungsgebührensatzung des Kommunalunternehmens Wirtschaftsbetrieb Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen vom 14. Dezember 2018 |
Rechtsebene | Hagen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass der Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen die öffentliche Abwasserbeseitigungspflicht für die Stadt Hagen wahrnimmt und dazu eine öffentliche Abwasseranlage zur Verfügung stellt. Die Abwasserbeseitigungspflicht umfasst unter anderem das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers sowie das Entwässern und Entsorgen des Klärschlamms. Sie regelt insbesondere das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Entwässerungsgebührensatzung berechtigt den Wirtschaftsbetrieb Hagen, für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage zur Deckung der Kosten und Verbandslasten Entwässerungsgebühren (Benutzungsgebühren) – getrennt für die Einleitung von Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und Niederschlagswasser (Niederschlagswassergebühr) – zu erheben. |
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