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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg |
Kerninhalte | Das Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen für den Aufbau und den Betrieb der Geodateninfrastruktur Brandenburg als Bestandteil der nationalen Geodateninfrastruktur im Sinne der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft. Die Geodateninfrastruktur Brandenburg soll sicherstellen, dass Geodaten über das Gebiet des Landes Brandenburg den öffentlichen Stellen, der Wirtschaft, der Wissenschaft und dem Einzelnen für eine breite Nutzung 1. nachhaltig, aktuell und in hoher Qualität zur Verfügung stehen sowie 2. einfach und schnell zugänglich sind. |