LöRüRL SH
Die Richtlinie ist Teil der Technischen Baubestimmungen (Anlage 3.4/1).
Link zum Rechtstext | Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser, das beim Brand eines Lagers wassergefährdender Stoffe anfällt. Zu diesem Zweck enthält sie abgestufte Anforderungen zur Begrenzung der Risiken. Sie gilt unter anderem für bauliche Anlagen, in oder auf denen wassergefährdende Stoffe Sie regelt ausschließlich die Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe. Die Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen (LöRüRL) gilt beim Lagern wassergefährdender Stoffe als technische Baubestimmung bis zum Inkrafttreten der sie ersetzenden "Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) fort. |