Richtlinie 2004_9_EG

 



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GLP-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2004/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Inspektion und Überprüfung der Guten Laborpraxis (GLP)

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Die Richtlinie regelt die Inspektion und Überprüfung von Laboruntersuchungen zur nichtklinischen Prüfung aller Chemikalien, (z.B. kosmetische Mittel, Industriechemikalien, Arzneimittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Futtermittelzusatzstoffe, Pestizide) um die Auswirkungen dieser Chemikalien auf Mensch, Tier und Umwelt zu bewerten.

Die für die Inspektionen zuständigen Stellen müssen benannt werden. Ergebnisse der Inspektionen sind jährlich der Kommission in Form eines Berichtes zur Verfügung zu stellen. Die Ergebnisse sind als "nicht vertraulich" anzusehen.