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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung vom 22. Dezember 2005

Link zum RechtstextAufwendungsausgleichsgesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgebern die Kosten für Entgeltfortzahlungen und Mutterschaftsleistungen erstattet (Ausgleichsverfahren) und wie die Erstattungen auf die Gesamtheit der Arbeitgeber finanziell verteilt werden (Umlageverfahren).

Links zur Rechtsänderung

Review vom 1. Juni 2020

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